[remus] remus-Newsletter Nr. 23/2002

Bernd Lorenz b.lorenz@mx.uni-saarland.de
Fri, 13 Dec 2002 19:18:53 +0100


*** remus Newsletter 23/2002 vom 13.12.2002 ***
[im Anschluss an remus Newsletter 22/2002 vom 20.11.2002]

Aus dem Inhalt:

I. remus-aktuell
(1) Das Schulbuch-Privileg und die Multimedia-Richtlinie
(2) Pretty Good Privacy 8.0
(3) Fachtagung "Neue Medien - Neue Lernkultur" 
(4) Symposium: Internationales Privatrecht und neue Medien
(5) DBS: Uebersicht ueber die Informationsangebote der Landesbildungsserver
(6) OLG Hamburg: Titelschutzrecht für ein Computerspiel
(7) Kongress und Fachmesse für Bildungs- und Informationstechnologie
(8) LG Hamburg: Impressumspflicht im Internet
(9) LG München I: Zeitungskopien im Internet
(10) LG Muenchen I: Übernahme einer Gesetzessammlung im Internet

II. remus-Pressemitteilung: Was Schulen im Internet duerfen

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I. remus-aktuell:

(1) Das Schulbuch-Privileg und die Multimedia-Richtlinie

Dr. Wolf von Bernuth untersucht in seinem Aufsatz "§ 46 UrhG und
Multimedia-Richtline", ob das Schulbuch-Privileg in Anbetracht der
Multimedia-Richtlinie (Richtlinie des Europaeischen Parlaments und des Rates zur
Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten
Schutzrechte in der Informationsgesellschaft) Bestand haben kann. Dabei kommt
der Autor zu dem Ergebnis, dass § 46 UrhG eine zulaessige Ausnahmeregelung nach
Art. 5 Abs. 3 lit. a) Multimedia-Richtlinie darstellt.

Ueberblick:
I. § 46 UrhG
II. Richtlinienkonformitaet des § 46 UrhG
1. Inhalt der Richtlinie
2. Vereinbarkeit des § 46 UrhG mit Art. 5 Abs. 3 a) der RL
a. Das Merkmal "im Unterricht"
aa. Der Kommissionsentwurf
bb. Englische Fassung
cc. Art. 10 Abs. 2 der Revidierten Berner Uebereinkunft
dd. Kompetenz der EU
b. Das Merkmal des "nicht-kommerziellen Zwecks" des Unterrichts
aa. Der "Zweck" i.S.d. Art. 5 Abs. 3 a) der RL
bb. Der "Zweck" i.S.d. Art. 10 Abs. 2 RBUE
cc. Der "Zweck" i.S. der Datenbank-Richtlinie
dd. Die nationalen Regelungen
c. Art. 5 Abs. 5 RL
d. Zustaendigkeit der EU
e. Ergebnis

Quelle: GRURInt 2002, 567

[bl]
[11.12.2002]

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(2) Pretty Good Privacy 8.0

Von dem Verschluesselungsprogramm "Pretty Good Privacy" (PGP) ist die Version
8.0 erschienen. Die neuen Versionen für Windows und Macintosh beinhalten
zahlreiche neue Features. Naeheres unter http://www.pgp.com/display.php?pageID=74.
Von PGP werden verschiedene Preismodelle angeboten. Private Nutzer koennen eine
kostenlose Freeware-Version unter http://www.pgp.com/display.php?pageID=83
downloaden.

Quelle: http://www.pgp.com

[bl]
[11.12.2002]

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(3) Fachtagung "Neue Medien - Neue Lernkultur" 

Die e-nitiative.nrw veranstaltet am 26.2.2003 in Dortmund eine Fachtagung zum
Thema "Neue Medien – Neue Lernkultur". Im Rahmen von Praxisseminaren, die nach
Unterrichtsfaechern und Schulstufen unterteilt sind, wird der Einsatz der neuen
Medien im Schulunterricht vorgestellt.
Einzelheiten finden Sie unter
http://www.e-nitiative.nrw.de/events_neuemedien_neuelq.php.

[bl]
[09.12.2002]

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(4) Symposium: Internationales Privatrecht und neue Medien

Die Friedrich-Schiller-Universitaet Jena veranstaltet vom 31.1.-1.2.2003 ein
Symposium zu dem Thema "Die Bedeutung des Internationalen Privatrechts im
Zeitalter der neuen Medien". Die Veranstaltung geht der Frage nach, ob das
Internationale Privatrecht den Anforderungen durch die globale Nutzung des
Internets gewachsen ist.
Das Programm finden Sie unter http://www.recht.uni-jena.de/z09/symposium/index.html.

[bl]
[09.12.2002]

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(5) DBS: Uebersicht ueber die Informationsangebote der Landesbildungsserver

Der Deutsche Bildungsserver (DBS) beabsichtigt, die Zusammenarbeit mit den
Landesbildungsservern aller 16 Bundeslaender der Bundesrepublik auszubauen. Die
Landesbildungsserver haben im wesentlichen den Auftrag, Informationen und
Materialien für Schulen zur Verfuegung zu stellen. Viele Portale erweitern ihre
Informationsangebote zudem in den Feldern Ausbildung sowie Fort- und
Weiterbildung. Darueber hinaus werden Projekte initiiert und
Kommunikationsmoeglichkeiten zur Verfuegung gestellt.

Zu Beginn dieser Zusammenarbeit hat der Deutsche Bildungsserver eine Uebersicht
ueber die Informationsangebote, technischen Modalitaeten und die Suchwerkzeuge
der Landesbildungsserver vorbereitet. Die jeweiligen Informationsabgebote sind
unter der URL: http://www.bildungsserver.de/LBS-Eval_2002/Titelblatt%20LBS.html
im PDF-Format abrufbar.

Hinweis: Die Internetadressen der einzelnen Landesbildungsserver sind auf der
Seite des Deutschen Bildungsservers unter der URL:
http://www.bildungsserver.de/Landesbildungsserver.html aufgefuehrt.

[jk]
[07.12.2002]

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(6) OLG Hamburg: Titelschutzrecht für ein Computerspiel
Urteil vom 15.2.2001, Az. 3 U 200/00

Leitsaetze:

"1. Ein Titelschutzrecht für einen unterscheidungskraeftigen Werktitel kann
durch eine Titelschutzanzeige vor der Benutzung des Titels vorverlegt entstehen.
An andere Vorbereitungshandlungen, die die Vorverlagerung des Titelschutzes
begruenden sollen, sind aus Gruenden der Rechtssicherheit und wegen der
moeglichen Titelschutzanzeige grundsaetzlich strenge Anforderungen zu stellen.

2. Ist die Kaufversion eines Computerspiels noch nicht endgueltig fertig
gestellt und demgemäß das Werk noch nicht festgelegt, so reicht es für die
Vorverlagerung des Titelschutzes nicht aus, wenn es vorab eine
Online-Spielversion im Internet mit demselben Werktitel gibt. Ein
Titelschutzrecht kann aber entstehen, wenn ein Online-Computerspiel unter einem
unterscheidungskraeftigen Werktitel kostenlos ins Internet gestellt wird. Auch
wenn es spaeter eine Kaufversion des Spiels gibt, kann das Onlinespiel bereits
ein eigenstaendiges Werk sein und insoweit den Titelschutz begruenden.

3. Aus dem Grundsatz, dass fuer unterscheidungskraeftige Internet-Domainnamen
bereits mit der Ingebrauchnahme Kennzeichenschutz gemaeß MarkenG § 5 Abs 2
entsteht, ergibt sich nicht, dass allein der formale Vorgang der Registrierung
und Freischaltung einer Internet-Domain ein Kennzeichenschutzrecht begruende;
eine leere ("weiße") Website reicht als Benutzungshandlung fuer die
Rechtsbegruendung nicht aus."

Das Urteil ist unter http://www.jurpc.de/rechtspr/20020165.htm abrufbar.
Quelle: JurPC (JurPC Web-Dok. 165/2002)

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Fall "Titelschutz
für Computerprogramme" unter http://remus.jura.uni-sb.de/faelle/titelschutz.html 

[bl]
[28.11.2002]

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(7) Kongress und Fachmesse für Bildungs- und Informationstechnologie

Vom 4.-7.2.2003 findet der "11. Europaeische Kongress und Fachmesse fuer
Bildungs- und Informationstechnologie" in Karlsruhe statt. Vorgestellt werden
Projekte und Konzepte zum multimedialen und virtuellen Lehren und Lernen. Themen
sind u.a. Kooperationsprojekte zwischen Hochschulen und Wirtschaft, E-Learning
in Europa, Didaktik des E-Learning und Distanz-Learning-Netzwerke.
Das Programm finden Sie unter http://www.learntec.de.

[bl]
[26.11.2002]

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(8) LG Hamburg: Impressumspflicht im Internet
Urteil vom 26.08.2002, Az. 416 O 94/02

Leitsatz (der Redaktion):
"Die Darstellung des Impressums einer Website unter dem Begriff 'Backstage', der
erst erkennbar wird, wenn bei einer Bildschirmauflösung von 800x800 Pixel nach
rechts gescrollt wird, erfuellt nicht die Anforderungen, die § 6 TDG an ein
Impressum im Internet stellt, da eine solche Darstellung nicht unmittelbar
erreichbar und leicht erkennbar ist."

Das Urteil ist unter http://www.jurpc.de/rechtspr/20020370.htm abrufbar.
Quelle: JurPC (JurPC Web-Dok. 370/2002)

[bl]
[26.11.2002]

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(9) LG München I: Zeitungskopien im Internet
Urteil vom 29.11.2001, Az. 4 HK O 19285/01

Leitsatz (der Redaktion):
"Die Uebernahme von Zeitungsinseraten über Wohnraumangebote in ein fremdes
Internetangebot stellt ein Ausnutzen einer fremden Kundenbeziehung dar und ist
unlauter nach § 1 UWG."

Das Urteil ist unter http://www.jurpc.de/rechtspr/20020084.htm abrufbar.
Quelle: JurPC (JurPC Web-Dok. 84/2002)

[bl]
[26.11.2002]

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(10) LG Muenchen I: Übernahme einer Gesetzessammlung im Internet
Urteil vom 8.8.2002, Az. 7 O 205/02

Leitsätze (der Redaktion):

"1. Eine von einem juristischen Verlag zunaechst als Buchwerk und weiter in
digitalisierter Form (als CD-ROM und Online-Version) herausgegebene Sammlung von
Gesetzestexten stellt eine Datenbank im Sinne des § 87a Abs. 1 Satz 1 UrhG dar.

2. Der mit der Konsolidierung von Gesetzestexten verbundene zeitliche und
personelle Aufwand stellt eine wesentliche Investition im Sinne des § 87a UrhG dar.

3. Eine von einem juristischen Verlag erstellte Sammlung konsolidierter
Gesetzestexte ist als solche kein amtliches Werk, dessen Nutzung nach § 5 UrhG
frei waere, sondern stellt sich als eigene Leistung des Verlages dar.

4. Eine analoge Anwendung des § 5 UrhG auf das vom Verlag geschaffene
nichtamtliche Werk ist wegen der mit der Analogie verbundenen
disharmonisierenden Wirkung im Hinblick auf Art. 9 der Datenbank-Richtlinie
abzulehnen.

5. Ein amtliches Interesse an der Veroeffentlichung von konsolidierten
Gesetzesfassungen laesst sich weder mit Blick auf die Fuersorgepflicht des
Staates noch durch den Einwand der Monopolstellung der Verlage begruenden.

6. Bearbeitungen und Sammlungen amtlicher Werke, die von nichtamtlicher Seite
veranlasst werden, fallen nicht unter § 5 UrhG."

Das Urteil ist unter http://www.jurpc.de/rechtspr/20020369.htm abrufbar.
Quelle: JurPC (JurPC Web-Dok. 369/2002)

[bl]
[26.11.2002]

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II. remus-Pressemitteilung vom 3.12.2002

Was Schulen im Internet duerfen

Das Projekt remus ("Rechtsfragen von Multimedia und Internet in Schule und
Hochschule") startet in die zweite Phase. Rechtliche Fragen der Multimedia- und
Internetnutzung in Schulen stehen im Mittelpunkt.

Was darf man auf seinen Seiten im Internet - und was sollte man lieber lassen?
Wer auf derartige Fragen speziell im Bereich neuer Medien in Schule und
Hochschule eine Antwort sucht, der liegt bei remus goldrichtig: Seit Anfang 2001
hat das Institut für Rechtsinformatik unter Leitung von Professor Maximilian
Herberger einen umfangreichen Informationspool erarbeitet, in dem Ratsuchende
schnell und aktuell Informationen rund um Rechtsfragen von Multimedia und
Internet in der Bildung finden.
Nachdem in Phase 1 vor allem die rechtlichen Probleme der Hochschule im
Mittelpunkt standen, rueckt die soeben angelaufene Phase 2 des Projekts nunmehr
die Schule ins Blickfeld.
Dabei steht das remus-Team über das virtuelle Angebot des Internet-Infopools
hinaus auch ganz real mit Rat und Tat zur Seite: Bei der Aktion "remus on the
road - remus vor Ort" wird das Team saarlaendische Schulen besuchen und das
Projekt dort vorstellen. Auf diese Weise wollen die Saarbruecker
Rechtsinformatiker die Schulen fuer die Problematik sensibilisieren und ihnen
gleichzeitig zeigen, wie sie mit Hilfe von remus Loesungen finden koennen.
Außerdem wird remus gemeinsam mit Schuelern Homepages von Schulen juristisch
betrachten.

Auf der Seite http://remus.jura.uni-sb.de gibt der remus-Infopool mit dem
Angebot "Grundwissen Urheberrecht" einen Ueberblick ueber die wichtigsten
urheberrechtlichen Fragen im Bildungsbereich; so etwa wann ein Werk geschuetzt
ist, wer Inhaber des Urheberrechts ist oder welche Rechte er hat. Faelle aus der
taeglichen Praxis lassen das Theoretische praktisch greifbar werden. In der
remus-Bibliothek finden sich weitergehende Informationen und eine Linksammlung.
Und der remus-Newsletter wie auch "remus aktuell" informieren die Nutzer ueber
neue Urteile, Gesetzesaenderungen und Veranstaltungen. 

Gefoerdert wird remus vom Deutschen Bildungsserver und vom Ministerium fuer
Bildung, Kultur und Wissenschaft des Saarlandes.

http://rechtsinformatik.jura.uni-sb.de
http://remus.jura.uni-sb.de

Sie haben Fragen? Dann setzen Sie sich bitte in Verbindung mit Prof. Maximilian
Herberger (Tel. 0681/302-3105, Email: rechtsinformatik@jura.uni-sb.de) oder
Bernd Lorenz (Email: remus-redaktion@jurix.jura.uni-sb.de).

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Die remus-Redaktion wuenscht allen Lesern frohe Weihnachten und einen guten
Start ins neue Jahr.

Ihre remus-Redaktion
Bernd Lorenz

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Der remus-Newsletter ist ein kostenloser Service, der Sie ueber Neuigkeiten bei
remus und ueber aktuelle rechtliche Entwicklungen zum Thema "Rechtsfragen von
Multimedia und Internet in Schule und Hochschule" auf dem Laufenden haelt. Die
bereits erschienenen Ausgaben des remus-Newsletters finden Sie in unserem Archiv
2001 unter http://remus.jura.uni-sb.de/pub/german.cgi/0/131 und 2002 unter
http://jurix.jura.uni-sb.de/pipermail/remus/, weitere Informationen zum
remus-Newsletter unter http://remus.jura.uni-sb.de/newsletter/.

Wenn Sie den remus-Newsletter nicht mehr beziehen wollen, dann können Sie ihn
unter http://jurix.jura.uni-sb.de/mailman/listinfo/remus abbestellen.

Anbieter dieses Internet-Angebots im Sinne von § 6 TDG bzw. § 6 Abs. 1 MDStV
sowie verantwortlich i. S. v. § 6 Abs. 2 S. 1 MDStV:

Prof. Dr. Maximilian Herberger
Institut fuer Rechtsinformatik
Im Stadtwald
D-66123 Saarbruecken
Tel.: 0681/302-3105
Fax: 0681/302-4469
E-Mail: rechtsinformatik@jura.uni-sb.de
URL: http://rechtsinformatik.jura.uni-sb.de/

Informationen zum Projekt:
E-Mail: remus-redaktion@jurix.jura.uni-sb.de
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